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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PraeMedicon REHA

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Folgende AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind Bestandteil aller schriftlich bzw. elektronisch niedergeschriebenen Verträge mit der PraeMedicon GbR. Nebenabreden gelten nur mit schriftlicher Bestätigung per Briefpost bzw. per Fax als anerkannt. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.

Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der PraeMedicon GbR gelten diese Bestimmungen als angenommen.

§ 2 Behandlung

Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch des Patienten/Kunden unter der Maßgabe, den Patienten/Kunden ganzheitlich zu behandeln. Die Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen wird mit den gegebenen Mitteln zeitnah angestrebt, jedoch steht das Bemühen, langfristig die Ursache der Beeinträchtigungen zu beheben, im Vordergrund.

Die Behandlungszeiten richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse, können aber im Einzelfall länger sein, als sie üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Der Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Befundung und Therapie beim Patienten/Kunden anwendet.

Alle durch die Praxis durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten/Kunden, welcher sich verpflichtet, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere die, die seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtige Informationen selbstständig anzugeben. Dazu dient auch der ausgehändigte Anamnesebogen.

Um durch eventuell notwendige Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder Kollegen die Therapie zu optimieren, entbindet der Patient/Kunde die PraeMedicon GbR gegenüber dem behandelnden Arzt und die einzelnen Therapeuten der Praxis untereinander von der Schweigepflicht.

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient/Kunde nicht verpflichtet. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient/Kunde Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 3 Termine

Vereinbarte Termine sind wie vereinbart wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Praxis persönlich oder telefonisch mitzuteilen. andernfalls werden die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin privat in Rechnung gestellt.

Der Patient/Kunde verpflichtet sich dazu, bei seinem ersten Termin Versichertenkarte und Heilmittelverordnung (falls vorhanden) sowie evtl. Befreiung von Zuzahlungen vorzulegen. Wird der Praxis keine Heilmittelverordnung oder Befreiung vorgelegt, kann die durchgeführte Behandlung dem Patienten/Kunden privat in Rechnung gestellt werden.

Der Patient/Kunde entbindet die PraeMedicon GbR von der Schweigepflicht gegenüber den unter den angegebenen Telefonnummern erreichbaren Personen ausschließlich zum Zweck der Terminabsprache, oder Änderung von Terminen z.B. im Krankheitsfall von Therapeuten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Eigenanteile der Heilmittelverordnungen (Zuzahlung) und andere offene Rechnungsbeträge werden vom Patienten/Kunden in bar gegen Quittung oder auf Wunsch nach Rechnungsstellung per Überweisung bezahlt. Die Eigenanteile sind bis spätestens zum dritten Behandlungstermin zu entrichten.

Ist der Patient mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so ist die Praxis vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur umgehenden Behandlungseinstellung berechtigt. Dadurch entstandene Kosten werden dem Patienten/Kunden in Rechnung gestellt und eventuell resultierende Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

§ 5 Haftung

Die PraeMedicon GbR schließt jegliche Haftung für Schäden am Patienten/Kunden aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Patienten entstehen. Dies gilt sowohl für die Praxisräume als auch der Trainingsfläche im Pure Fitness.

Aussagen, die von den Inhabern oder  Mitarbeiter/Innen der Praxis getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.

§ 6 Änderung der AGB, Leistungsbeschreibung und Preise

Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen oder Preise werden den Patienten/Kunden schriftlich per Aushang in der Praxis oder auf der Internetseite mitgeteilt. Auf Verlangen werden die AGB dem Patienten/Kunden ausgehändigt. Die Änderungen gelten als anerkannt, wenn der Patient/Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilungen schriftlich (nicht per E-Mail) widerspricht.

§ 7 Sonstiges

Der Patient/Kunde bestätigt, dass er mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Ist der Patient/Kunde minderjährig oder aus anderen Gründen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig, bedarf es der Zustimmung und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 8 Haftung für querverweisende Angebote Dritter (Links) im Internet

Die Praxis übernimmt keinerlei Verantwortung für die Inhalte der Internetseiten, welche via Querverweis von der Internetseite der PraeMedicon GbR aus erreicht werden können. Die Querverweise werden zwar in regelmäßigen Intervallen überprüft, aktualisiert und nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt, dennoch übernimmt die Praxis keine Haftung, falls der jeweilige Betreiber der verlinkten Seite seine Inhalte unangekündigt ändert, seine Dienste einstellt oder gar Seiten mit verfassungswidrigen Inhalten anbietet.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Klauseln. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichst nahe kommt.

Kontakt aufnehmen

PraeMedicon GbR
Stuttgarter Straße 30
71638 Ludwigsburg

Sozial vernetzt

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